Digitalen Tachographen auslesen
Informationen zum Auslesen der Daten des digitalen Tachographen im Transport

Das Auslesen des digitalen Tachographen ist gesetzlich vorgeschrieben
In Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 3.500 kg sind Sie nach den europäischen Lenk- und Ruhezeitvorschriften verpflichtet, mit einem Tachographen zu fahren. Ihr Tachograph muss über eine Unternehmenskarte mit einem Unternehmen verknüpft sein. Neben der verpflichtenden Nutzung des Tachographen benötigen Sie eine Fahrerkarte und müssen sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Um Verstöße und Bußgelder zu vermeiden, müssen Sie Ihre Fahrerkarte und Ihren digitalen Tachographen rechtzeitig und korrekt auslesen. Die Daten der Fahrerkarte lesen Sie alle 28 Tage aus, die des Tachographen alle 90 Tage.
Wie können Sie Ihren (digitalen) Tachographen auslesen?
Der Tachograph kennt während Ihrer Schicht 4 Modi: Ruhe (Pause oder Nachtruhe), Arbeit (Be- und Entladen), Fahren und Bereitschaft. Die Aufzeichnung ist durch die europäischen Verordnungen und die nationalen Arbeitszeitvorschriften streng geregelt. Das Gesetz verlangt daher eine strenge Sicherung der Dateien, um Betrug zu verhindern. Deshalb benötigen Sie spezielle Auslesegeräte und Software, um den Tachographen auszulesen. Das gilt auch für das Herunterladen der Daten Ihrer Fahrerkarte. Wie können Sie also Ihren Tachographen auslesen? Für beides liefern wir verschiedene Downloadkeys und Systeme mit unterschiedlichen Funktionen. Wir gehen sie kurz mit Ihnen durch:
Fahrerkarte auslesen
Wir liefern Kartenleser und Ausleseterminals, mit denen Sie Ihre Fahrerkarte(n) auslesen können. Den Kartenleser schließen Sie direkt an einen Computer an, um die Daten unmittelbar zu speichern. Das Ausleseterminal schließen Sie zum Beispiel in der Nähe des Aufenthaltsraums an das Netzwerk an.
Remote-Download
In den letzten Jahren haben wir viel investiert, um Ihnen das beste System zu liefern, mit dem Sie Ihren Tachographen rechtzeitig und automatisch aus der Ferne auslesen lassen können. Auch Ihre Fahrerkarte wird direkt in diesen Prozess einbezogen. Das erspart Ihnen viel unnötigen Aufwand, Frust und Bußgelder. Über eine spezielle SIM-Karte im Tachographen und die Verbindung mit dem Mobilfunknetz können Sie vom Büro aus selbst den Auftrag geben, den Tachographen auszulesen. Das ist für Unternehmen auch sehr praktisch bei Fahrern, die länger unterwegs sind.
Softwaresysteme
Wir liefern Tachographen-Analysesoftware, die vollständig auf die Berechnungsregeln der Kontrollbehörde abgestimmt ist. Unsere äußerst benutzerfreundliche und übersichtliche Webanwendung macht alle Ihre Tachographendaten automatisch, direkt und aus der Ferne einsehbar. Unsere Software analysiert die Daten und erstellt Aufgaben, mit denen Verstöße gemäß der Gesetzgebung bearbeitet werden. Mit anderen Worten: Unsere Software übernimmt die behördliche Prüfung für Sie. Je nach Downloadkey, den Sie anschaffen, läuft die Verbindung über das Mobilfunknetz, das Internet, das Firmennetzwerk oder GPS. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Externe Datenspeicherung
Wir bieten komplette Softwarepakete an, mit denen Sie die Daten Ihres Tachographen und Ihrer Fahrerkarte speichern können. Über eine Verbindung mit dem Mobilfunknetz können Sie Ihre Daten überall einsehen und analysieren. Auch wenn Sie selbst für die Aufbewahrung und Vorlage der Tachographendaten verantwortlich sind, nehmen wir Ihnen gerne viel Aufwand, Zeit und Sorgen ab.
Das manuelle Auslesen ist auf Dauer allerdings mühsam. Deshalb helfen wir Ihnen gerne, den Ausleseprozess zu automatisieren. Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihren Tachographen nie wieder manuell auslesen. Wie angenehm wäre das?
Warum müssen Sie Ihren Tachographen auslesen?
Ihr (digitaler) Tachograph zeichnet elektronisch die Lenk- und Ruhezeiten, die Geschwindigkeit, die gefahrenen Kilometer, die Aktivitäten und Ihre Identität auf. Diese Daten machen den Tachographen zu einer wertvollen Quelle für Kontrolleure, Transportunternehmer und Disponenten. Für Vollständigkeit und Zuverlässigkeit werden die Daten an zwei Stellen elektronisch gespeichert: auf dem Chip der Fahrerkarte und im Massenspeicher des (digitalen) Tachographen. Bei einer Kontrolle greift die Kontrollbehörde auf genau diese Daten zurück und gleicht sie ab.
Um Verstöße und hohe Bußgelder bei Kontrollen durch die Behörden zu vermeiden, müssen Sie Ihre Fahrerkarte und Ihren digitalen Tachographen auslesen. Das Auslesen Ihres Tachographen ist wichtig für die Speicherung und den Erhalt Ihrer Tachographendaten. Wenn Ihre Daten zuverlässig und vollständig gespeichert sind, sind Sie jederzeit auf eine Kontrolle oder einen Datenabgleich durch die Kontrollbehörde vorbereitet. So vermeiden Sie Verstöße und ersparen sich viel Zeit, Aufwand, Frust und Tachographenbußgelder.
Wann müssen Sie Ihren Tachographen auslesen?
Um keine Daten zu verlieren, müssen Sie Ihre Fahrerkarte und Ihren Tachographen rechtzeitig auslesen. Lesen Sie die Fahrerkarte einmal alle 28 Kalendertage aus. Beachten Sie, dass Ihre Fahrerkarte bei vielen wechselnden Aktivitäten (Fahren, Be- und Entladen) möglicherweise früher voll ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dies zur Sicherheit einmal pro Woche oder alle zwei Wochen zu tun. So sind die Daten in Ihrem System stets aktuell, durch das Überschreiben geht nichts verloren und in Ihrer Aufzeichnung fehlen keine Daten.
Den Tachographen müssen Sie alle 90 Tage auslesen, aber auch hier sollten Sie rechtzeitig handeln. Mit unseren Auslesegeräten und unserer Software automatisieren Sie diesen gesamten Prozess, sodass Sie nie wieder unnötige Bußgelder erhalten. Bewahren Sie die Daten mindestens ein Jahr auf. Wenn Sie auf Basis der Tachographendaten abrechnen, müssen Sie die Daten sogar 7 Jahre für das Finanzamt aufbewahren.
Aufbewahrung der Tachographendaten
Der digitale Tachograph speichert Ihre Daten auf der Fahrerkarte und im Tachographen selbst. Ein Tachograph hat eine Speicherkapazität von etwa 7 Monaten, abhängig von der Nutzungsintensität. Beim Auslesen erstellt der Computer eine Kopie der Daten, die gespeichert werden muss. Die Daten werden nicht direkt von Ihrer Karte oder aus dem Tachographen gelöscht. Bewahren Sie die Informationen aus dem digitalen und analogen Tachographen mindestens ein Jahr auf. Bei einer Kontrolle müssen nämlich die Daten jedes Fahrers vorgelegt werden. Die Kontrollbehörde verhängt hohe Bußgelder, wenn etwas fehlt. Wenn Sie als Fahrer Ihre Leistungen auf Basis von Tachographendaten abrechnen, müssen Sie Ihre Daten mindestens sieben Jahre für das Finanzamt aufbewahren.
Da der Tachograph gesichert ist, können Sie die Daten nur mit spezieller Software öffnen und einsehen. Es gibt Programme, mit denen Sie als Administrator Dateien anpassen können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dateien können Sie in einem solchen System jedoch niemals verändern. Das System erstellt nämlich eine Kopie der gesetzlichen Datei. Nur die Kopie dieser Dateien können Sie bearbeiten, denn die Kontrollbehörde prüft bei einer Kontrolle auch die gesetzlichen Originaldateien. Diese müssen von Ihnen und jedem anderen Fahrer daher jederzeit einsehbar sein.
Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
Wenn Sie als Fahrer verpflichtet sind, den Tachographen zu nutzen, gelten für Sie auch die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann verweisen wir Sie gerne auf unseren Artikel mit einem Überblick über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten.
Bedienungsanleitung für den digitalen Tachographen
Möchten Sie wissen, wie Sie den Tachographen korrekt bedienen? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Bedienungsanleitung für den Tachographen.
Tachographenbußgelder
Möchten Sie mehr über die Verstöße und Bußgelder erfahren, die bei falscher Nutzung oder falschem Auslesen des Tachographen drohen? Dann finden Sie in unserem Artikel die häufigsten Tachographenbußgelder.
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