Lenk- und Ruhezeiten für Transportunternehmen
Überblick über die Regelungen zu Arbeitszeit, Lenkzeit und Ruhezeit

Der Straßengüterverkehr in Europa unterliegt den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorschriften. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten führen zu erheblichen Bußgeldern. Die goldene Regel: Lenkzeiten sind Höchstzeiten, Ruhezeiten sind Mindestzeiten.
Lenkzeiten
Tägliche Lenkzeit
Die tägliche Lenkzeit beträgt maximal 9 Stunden und kann zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden. Eine Woche läuft von Montag, 00:00 Uhr, bis Sonntag, 23:59 Uhr.
Wöchentliche und zweiwöchentliche Lenkzeit
Pro Woche dürfen Sie maximal 56 Stunden fahren, in zwei Wochen (14 Kalendertagen) maximal 90 Stunden. Wenn Sie in einer Woche 56 Stunden fahren, dürfen Sie in der folgenden Woche also nur 34 Stunden fahren.
Ruhezeiten
Fahrtunterbrechungen
Nach jeweils 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Sie kann aufgeteilt werden, wobei der erste Teil mindestens 15 Minuten und der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen muss. Die Reihenfolge ist verbindlich: erst 15, dann 30 Minuten, nicht umgekehrt.
Tägliche Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 zusammenhängende Stunden innerhalb von 24 Stunden und kann in 3 Stunden + 9 Stunden aufgeteilt werden. Dreimal pro Woche darf sie auf 9 Stunden verkürzt werden. Die tägliche Ruhezeit muss innerhalb von 24 Stunden nach Dienstbeginn genommen werden.
Wöchentliche und zweiwöchentliche Ruhezeit
Innerhalb von 14 Tagen sind mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten vorgeschrieben, oder eine regelmäßige und eine reduzierte. Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit umfasst 45 Stunden, eine reduzierte mindestens 24 Stunden. Die Differenz muss innerhalb von 3 Wochen am Stück ausgeglichen werden, im Anschluss an eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden.
Mobilitätspaket: wöchentliche Ruhezeit im Ausland
Im Ausland ist eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden in 2 aufeinanderfolgenden Wochen erlaubt. Innerhalb von 4 Wochen müssen außerdem 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten von 45 Stunden genommen werden. Die reduzierten Stunden müssen während der nächsten regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit ausgeglichen werden. Beispiel:
- Woche 1: 24 Stunden Ruhezeit
- Woche 2: 24 Stunden Ruhezeit
- Woche 3: 45 + 13 + 13 = mindestens 71 Stunden Ruhezeit
- Woche 4: 45 Stunden Ruhezeit
Wie Roadsoft hilft
Roadsoft bietet benutzerfreundliche Tachographen-Software und moderne Auslesegeräte, die Fahrer an die gesetzlichen Vorgaben erinnern. Die Software zeigt sofort, welche Verstöße begangen werden.
Spezialist für Tachographen-Compliance
Wir bei Roadsoft helfen Ihnen als Transportunternehmer, Bußgelder rund um den Tachographen zu vermeiden. Dazu geben wir die besten Tipps und die aktuellen Entwicklungen in unseren Artikeln, Videos, Schulungen und Veranstaltungen an Sie weiter. Außerdem bieten wir Ihnen intelligente Tachographen-Software und -Hardware, die Ihre Betriebsabläufe vereinfacht und Ihnen damit als Transportunternehmer mehr Freiraum verschafft.
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